Navigation überspringenSitemap anzeigen
Dr. Fischer Rechtsanwaltskanzlei - Logo

Erbrecht und Unternehmens­nachfolge– diskret, emphatisch und erfahren!

Jeder von uns trägt die Verantwortung dafür, dass sein Lebenswerk nicht verschwendet wird und er Erbauseinandersetzungen vermeidet. Wir beraten daher in allen Nachfolgefragen. Die Testamentserstellung und -verwahrung, die Testamentsanfechtung und die Testamentsvollstreckung stehen genauso im Mittelpunkt unserer Tätigkeit, wie die Vertretung in Pflichtteils- und Nachlassangelegenheiten oder als VermächtnisnehmerIn.

Daneben befähigt uns unser hohes Maß an Empathie, unser exzellentes Netzwerk und unsere langjährige Erfahrung, für Sie die bestmöglichen Lösungen zur Unternehmensnachfolge anzubieten.

Termin vereinbaren
Dr. Fischer Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Fischer Rechtsanwaltskanzlei

Ihre externe Rechts­abteilung– Rund-um-Versorgung auf höchsten Niveau!

Ehrlichkeit, Erfahrung & Effizienz – das sind die Grundpfeiler unserer nunmehr über 20jährigen Beratungstätigkeit. Im Mittelpunkt stehen kleine und mittelständische Unternehmen, bundesweit. Wir sind qualifizierte Berater in allen Belangen rund um Ihren Betrieb – wir sind Ihre externe Rechtsabteilung.

Termin vereinbaren

Krisen­abwehr– wir schaffen das!

Ein Tätigkeitsfeld, das seit Jahren im Fokus unserer Beratungstätigkeit steht, ist die Krisenabwehr. Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzberatung haben bei uns nur ein Ziel – den Erhalt Ihres Unternehmens.

Nutzen Sie die Chancen, die der Gesetzgeber Ihnen mit dem Schutzschirmverfahren, der Eigenverwaltung oder einem gerichtlich unterstützten Restrukturierungsverfahren nach StARuG noch vor dem Auslösen Ihrer Insolvenzantragspflicht bietet. Lassen Sie sich einen maßgeschneiderten Sanierungs- oder Restrukturierungsplan von uns erstellen. Und sichern Sie sich ab durch haftungsreduzierende Maßnahmen zur Abwehr von Geschäftsführer- und Organhaftung.

Termin vereinbaren
Dr. Fischer Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Fischer Rechtsanwaltskanzlei

Bank- und Kapital­marktrecht- Für Ihre Rechte!

Ob Darlehensrückabwicklung aufgrund des sog. Widerrufs-Joker, fehlerhafte Berechnungen von Vorfälligkeitsentschädigungen, unzulässige Berechnung von Wertermittlungskosten oder eine Falschberatung in Kapitalanlagen – Banken und Initiatoren von Kapitalanlagen arbeiten – unbewusst oder bewusst - nicht fehlerfrei. Die Judikative hat die Verbraucherrechte bei der Investition in Kapitalanlagen und bei der Kreditvergabe in den letzten Jahren sehr gestärkt.

Wir vertreten derzeit Hunderte Kapitalanleger im Rahmen von Prospekthaftungsprozessen und sind bundesweit die prozessführende Kanzlei in mehreren Kapitalanlagemusterverfahren. Hunderte Verfahren haben wir dazu bereits mit Rückzahlungen an unsere Mandanten erfolgreich beenden können.

Termin vereinbaren
+49 (0) 5331 / 707-9167
Zum Seitenanfang